Die Befreiung von der Buchführungspflicht für Kleinunternehmer nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Einnahme-Überschussrechnung statt Bilanz?
Am 03.April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet worden. Neben zahlreichen Änderungen zum Bilanzrecht bringt das BilMoG eine Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute. Nach bisherigem Handelsrecht ist die Finanzbuchhaltung und die daraus resultierende Aufstellung des Jahresabschluss eine eindeutige Pflicht – der Kaufmann muss Bücher führen (§ 238 HGB).
Durch den neu eingeführten § 241 a HGB werden Einzelkaufleute von der Verpflichtung zur Führung von Büchern befreit, wenn folgende Schwellenwerte nicht überschritten werden:
an zwei aufeinanderfolgenden Abschlusstichtagen dürfen die Jahresabschlüsse nicht mehr als
500 T Euro Umsatzerlöse und 50 T Euro Jahresüberschuss
aufweisen.


