Selbstanzeige

31. August 2010 - 10:16 Uhr

„Jeder vernünftige Mensch weiß, dass Steuerhinterziehung geahndet werden muss.“

Mit diesem Satz rechtfertigt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Ankauf des neuen schweizerischen Exportschlagers, den Daten-CD´s. Ziel dieser Ankäufe ist es, Steuersündern auf die Spur zu kommen, hinterzogene Steuern zu vereinnahmen und die Täter zu bestrafen.

Reuige Steuerzahler können jedoch auf Straffreiheit hoffen. Das Mittel dazu heißt § 371 der Abgabenordnung, die sog. Selbstanzeige.

Häufig werden dabei jedoch gewisse Punkte übersehen, die dann doch zur Strafverfolgung führen können.

Zwingend für eine erfolgreiche Selbstanzeige ist, dass der Täter die unrichtigen und unvollständigen Angaben schnellstmöglich korrigiert. Dies hat bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfolgen. Dabei kann sich der Täter auch durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Dazu muss diesem eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

Die verkürzten Steuerbeträge, also die erlangten Steuervorteile, hat der Täter innerhalb einer ihm bestimmten Frist zu entrichten, da ansonsten Straffreiheit nicht eintritt.

Da sich die hinterzogene Steuer durch noch zu beschaffende Unterlagen nicht immer sofort exakt ermitteln lässt, hat der Täter die Möglichkeit, die Einnahmen, also z.B. die Kapitalerträge zu schätzen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Schätzung möglichst großzügig ist, da bei einer zu niedrigen Schätzung unter Umständen Straffreiheit nicht eintritt.

Eine Selbstanzeige sollte grundsätzlich möglichst schnell erfolgen, denn eine Straffreiheit tritt auch dann nicht ein, wenn entweder ein Prüfer zu einer Prüfung erscheint, oder die Einleitung des Straf- und Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oder die Tat bereits entdeckt war und der Täter dies wusste bzw. damit rechnen musste.

Steuerlich wirkt die Selbstanzeige derart, dass hinterzogene Steuern der letzten zehn Jahre durch die Finanzverwaltung gefordert werden können. Strafrechtlich können Täter im besten Fall die Angelegenheit straffrei beenden.

Da viele formelle Fehler auftreten können, sollten sich die Täter professionelle Hilfe bei einem Steuerberater holen.

Gruß aus Wülfrath

C. Buschmann

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Diplom-Ökonom Christian Buschmann

Alpha Concept Steuerberatungsgesellschaft mbH
christian.buschmann@alphaconceptgmbh.de
‘ (Phone): +49 2058 9251-0
7 (Fax): +49 2058 6213

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Existenzgründerberater – Auswahlkriterien für Berater

16. Juli 2010 - 15:45 Uhr

Gastbeitrag:

Die Kriterien für die Auswahl eines Existenzgründungsberaters sind vielfältig und richten sich stark nach den individuellen Gegebenheiten des Existengründers. Wir zeigen Ihnen nachfolgend welche Auswahlkriterien für Existenzgründungsberater in der Praxis, nach unseren Erfahrungen eine wichtige Rolle spielen.

Auswahlkriterien für Existenzgründerberater:

Akkreditierung:

Der passende Existenzgründungsberater hat eine aktuelle Akkreditierung – bei der Beraterbörse der Kfw Mittelstandsbank, der LGH (Nordrheinwestfalen), der NBank (Niedersachsen) – bei Nutzung eines Zuschusses durch staatliche Förderprogramme wie z.B. dem Gründercoaching Deutschland oder dem Beratungsprogramm der Wirtschaft – BPW in Nordrheinwestfalen.

Beraterstandort:

Für Existenzgründungsberatungen die staatliche Fördermittel nutzen ist die Standortnähe zumeist Pflicht – die Spesenkosten sind dadurch ebenfalls niedriger.

Beratungsvereinbarung:

Der Existenzgründungsberater vereinbart schriftlich mit Ihnen die Ziele, Dauer, Meilensteine, Kosten und Themenschwerpunkte der Beratung.

Branchenkenntnisse:

Der Existenzgründungsberater mit Branchenkenntnissen sieht oftmals auf den ersten Blick – Lücken oder mögliche Fehlannahmen im Businessplan. Branchenkenntnisse sind nicht bei jedem Konzept notwendig.

Kostenloses Beratererstgespräch:

Der Existenzgründungsberater führt mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch durch, damit Sie die Gelegenheit haben den Existenzgründungsberater kennen zu lernen und Ihren Businessplan im Rahmenansatz vorzustellen.

Beraterkostensatz:

Existenzgründungsberater haben aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung, Erfahrung und Ihrer Kompetenzen eine gewissen Preis, der schon manch einen Existenzgründer schockiert hat. Gerade die vielfältigen Erfahrungen mit verschiedenen Existenzgründern machen die Existenzgründungsberater jedoch zu erfolgreichen Förderern der eigenen Existenzgründung. Berater kosten in der Regel (ohne Berücksichtigung der staatlichen Fördermittel) zwischen 60 und 120 € je Stunde. Alles was sich darüber oder darunter abspielt, kann nur mit absoluten Spezialkenntnissen oder aber mit der Notwendigkeit von Aufträgen erklärt werden.

Hinweis Gründungsberater:

Achten Sie auf das Gesamtpaket. Nur auf die Kosten oder die Nähe zum Berater zu sehen, kann bei fehlender Branchenkenntniss oder Akkreditierung zum Eigentor führen.

Deshalb: Eigene Kriterien aufstellen – Berater vergleichen – Berater auswählen

Author und Copyright Klaus Schaumberger | Think Leadership Consulting | Neerstedter Strasse 10 | 26197 Großenkneten | www.think-leadership.de | info@think-leadership.de | Gründungsberater

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Google gewinnt Rechtstreit um Keywords

26. März 2010 - 17:13 Uhr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei verbunden Fällen von Louis Vuitton ein wichtiges Urteil gefällt. Die Verwendung von Keywords bei Google AdWords kann zwar eine Markenverletzung darstellen, wenn diese identisch oder ähnlich einer Marke sind und zur Bewerbung identischer oder ähnlicher Waren/Dienstleistungen verwendet werden. Die Markenverletzung begeht aber nicht Google sondern derjenige, der sich dieser Keywords ohne Einwilligung des Markeninhabers bedient, um auf bestimmte Seiten aufmerksam zu machen. (Urteil v. 23.03.2010, Az.: C-236/08 bis C-238/08).

Bei der Internetrecherche über Google werden Internetseiten bei den sog. natürlichen Suchergebnissen nach ihrer Relevanz absteigend angezeigt. Daneben sind am rechten Bildschirmrand oder oberhalb der natürlichen Suchergebnisse Anzeigen eingeblendet, die bei Eingabe entsprechender Keywords erscheinen. Die Schaltung dieser AdWords mit gewerblichen Links ist kostenpflichtig. Je nachdem, welche Schlüsselwörter gebucht sind, kann man so einen Werbelink zu seiner Internetseite schalten. Werden nun Adwords gebucht, die über eine Marke geschützt sind, sollte in dem Rechtsstreit geklärt werden, wer vom Markeninhaber rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann: Google oder der Werbekunde?

Mehrere französische Markenhersteller hatten herausgefunden, dass bei Eingabe von Wörtern, die ihrer geschützten Marke identisch oder ähnlich sind, auf der Suchmaschine bei den Anzeigen Links zu Anbietern eingeblendet wurden, die Nachahmungen ihrer Markenprodukte anboten. Daraufhin verklagten diese Markeninhaber Google, da sie ihr Markenrecht durch die Anzeigen verletzt sahen. Der zuständige Court de cassation (Kassationsgericht) befragte daraufhin den EuGH, ob es rechtmäßig sei, wenn ein Internetreferenzierungsdienst Zeichen anbietet, die Marken entsprechen, deren Inhaber der Verwendung nicht zugestimmt haben.

Für den EuGH ist die markenrechtlich relevante Nutzung davon abhängig, wer diese AdWords tatsächlich benutzt. Nach seiner Ansicht kann Google diese Keywords Werbetreibenden anbieten, wenn diese vom Kunden selbst ausgesucht werden. Der Suchmaschinenanbieter benutzt damit die Marke nicht direkt, so dass ihm keine Markenrechtsverletzung vorgeworfen werden kann. Die Benutzung erfolgt durch denjenigen, der die AdWords von Google für seine Anzeige auswählt und bucht. Nur der Werbende selbst kann eine Markenrechtsverletzung begehen. Der Suchmaschinenanbieter ist aus markenrechtlicher Sicht nicht direkt verantwortlich. Folglich kann der Markeninhaber sein ausschließliches Recht an seiner Marke nicht gegenüber Google durchsetzen.

Allerdings liegt in diesen Fällen laut EuGH eine Markenrechtsverletzung durch den Werbenden vor, wenn ein durchschnittlicher Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbene Ware oder Dienstleistung stammt und sich dieser deshalb über deren Herkunft irren kann. Denn dann kommt eine markenrechtlich relevante Einschränkung der Werbefunktion der Marke durch den Werbenden in Betracht.

Tipp für Onlinewerber: Keine fremden Marken als AdWords!

Christoph Kayser

Patentanwalt

Kayser & Cobet PartG

Am Borsigturm 53

13465 Berlin

T. 030 88 92 74 67

F. 030 43 66 24 33

E. info@patpoint.de

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Die Luft-Luft-Wärmepumpen sind eine günstige Alternative

13. März 2010 - 11:38 Uhr

Eine Luft-Luft-Wärmepumpe ist heute eine preiswerte Möglichkeit, um den Preisschwankungen auf dem Energiemarkt entgegen zu wirken. Die Luft-Luft-Wärmepumpen nutzen die Energie der Außenluft. Diese Nutzung der Energiegewinnung aus der Außenluft ist sehr kostengünstig, da die Außenluft in unbegrenzter Masse vorhanden ist. Verschiedene aktuelle Modelle sind inklusive Standardmontage von 3.000,00 € bis 4.500,00 € je nach Modell  inklusive 200 km Strecke erhältlich. Weitere Entfernungskilometer und Übernachtungskosten der Monteure werden oft gesondert berechnet.  In den letzten Jahren waren die Winter sehr mild. Das wirkt sich natürlich auf Nutzbarkeit der Luft-Luft Wärmepumpen aus. Desto wärmer die Winter sind, umso größer ist Effektivität der Luft-Luft-Wärmepumpen. Heute gibt es aber schon Hersteller, die Ihre Geräte soweit entwickelt haben, das heizen bis -20° Celsius Außentemperatur kein Problem ist. Die Nordic Geräte aus Skandinavien sind dafür das beste Beispiel. Seit Jahren werden in diesen Ländern jedes Jahr tausende Luft-Luft-Wärmepumpen verkauft. Die Panasonic Nordic Inverter Luft-Luft-Wärmepumpen wurden speziell für den nordischen Raum entwickelt und werden ständig verbessert. Viele Luftwärmepumpen die in Deutschland verkauft werden, sind für das Klima in Deutschland gar nicht geeignet. Diese Modelle sind eigentlich für das Klima in Südeuropa zum heizen und kühlen bestimmt.

Wer sich heute für eine Luft-Luft- Wärmepumpe entscheidet sollte sich vom Stromverbrauch und von der Laufruhe der Geräte vor dem Kaufüberzeugen. Wir empfehlen eine Nordic Luftwärmepumpe die in der Energieklasse A+ arbeitet. Wenn man Energie sparen will, kommt man mit einem Billiggerät nicht zum Ziel. Wichtig ist auch immer ein Vororttermin, um die Innengeräte zu platzieren. Der Standort vom Innengerät ist mit die wichtigste Entscheidung um die volle Leistung der Luftwärmepumpe zu nutzen. Alle Einzelheiten zur Montage sollten dann mit dem Kunden besprochen werden. Nach dem der Standort vom Innengerät sorgfältig ausgewählt wurde, muss nun der Standort vom Außengerät bestimmt werden. Dabei können viele Fehler gemacht werden. Das Außengerät niemals als Klimaanlage behandeln, sonst kann es im Winter zu ausfällen kommen, in manchen Fällen sogar zur Zerstörung des Gerätes führen. Die Rohrleitung nie Länger als 7 m installieren. Je länger die Leitung umso weniger Leistung steht zur Verfügung. Unsere Empfehlung sind 4 bis 5 m Rohrlänge. Wenn das Gerät zum heizen genutzt  werden soll, ist die Südseite die beste Lösung. Steht die Südseite nicht zur Verfügung, kann man auf Ost oder West das Außengerät montieren. Steht nur die Nordseite aus baulichen Gründen zur Verfügung, wählen Sie bitte ein Gerät mit mehr Leistung, um das Fehlen der Sonne zu kompensieren. Wollen Sie zum Beispiel das Schlafzimmer klimatisieren, wählen Sie bitte den Standort auf der Nordseite. Die Berechnung der Leistung einer Luftwärmepumpe hängt von vielen Faktoren ab.

-  Größe und Höhe der zu beheizenden Räume

-  Anzahl der Räume

-  Standort vom Gebäude

-  Isolierung der Gebäude

-  Baujahr der Gebäude

-  Haustyp

Seit 2006 konnten wir viele Erfahrungen beim Einbau und bei der Berechnung der Luft-Luft-Wärmepumpen sammeln und auch anwenden. Bei Fragen können Sie sich an unsere Mitarbeiter unter www.heizmeyer.de wenden.

Luft-Luft- Wärmepumpen können aber noch mehr.

-  Raumluft reinigen(Staub wird aus der Raumluft gefiltert)

-  Raumluft Klimatisieren

-  Raumluft entfeuchten

-  Raumluft durch Virenfilter von Bakterien reinigen(gut für Allergiker)

-  Raumluft erwärmen durch Heizmodus

-  durch horizontale und vertikale Luftführung wird die Wärme im ganzenRaum gleichmäßig verteilt und konstant gehalten.

-  Innengeräte verteilen die Stauwärme von Kaminen und anderen Heizsystemen gleichmäßig im Raum.

Einsatzmöglichkeiten einer Luft-Luft-Wärmepumpe

-  in Wohngebäuden als Zusatzheizung zur bestehenden Heizung

-  in Ferienwohnungen, Bungalows und Gartenhäuser

-  Wohnwagen, die am festen Standort stehen

-  als Wintergartenheizung

-  Garagenheizung

-  Hallenheizung

-  alle gewerblich genutzten Räume (außer Feuchträume)

-  Arztpraxen

-  Holzhäuser

-  Serverräume

-  alle Räume in denen klimatisiert werden soll.

Die Luft-Luft- Wärmepumpe ist in Wohnhäusern immer als Zusatzheizung zu betrachten. Wenn die Außentemperaturen unter -20°C sinken ist die Luft-Luft-Wärmepumpe an die Grenze ihrer Einsatzleistung angekommen. Dann wird der Stromverbrauch immer höher und die Anlage arbeitet nicht mehr rentabel. Für die Hauptheizung ist dann die Zeit gekommen, den Wärmebedarf zu decken. Außerdem muss man bei – Graden aufpassen, das die Wasserheizung nicht einfriert. Es ist also unbedingt darauf zu achten welche Räume die Luft-Luft- Wärmepumpe im Haus heizt.

Die Luft-Luft- Wärmepumpen arbeiten ja mit Strom. Sie heizen aber nicht mit Strom, sondern der Strom wird nur für den Betrieb der Wärmepumpe gebraucht. Der durchschnittliche Stromverbrauch sollte unter 900 Watt pro Betriebsstunde liegen. Unser bester Durchschnittswert liegt bei 690 W/Bth. Also 690 W Durchschnittsverbrauch x 2.000 Bth. = 1.380 Kwh .Eine Heizperiode rechnet man durchschnittlich mit 2000 Betriebsstunden. Die Durchschnittswerte hängen auch vom Heizverhalten der Nutzer ab. Um Räume zu klimatisieren, rechnet man mit 500 Bth im Jahr. Der Durchschnittswert beim Kühlen liegt bei dem gleichen Modell bei 510W/Bth .

Bei weiteren Fragen schicken Sie uns eine Mail mit Adresse und einer Festnetznummer. Wir rufen Sie dann zurück.Eine kurze Beschreibung vom Objekt und Standort wäre sehr nett. Weitere Infos unter www.heizmeyer.de

Mit freundlichen Grüßen Lutz Meyer

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Angenehme Wärme aus kalter Luft

2. März 2010 - 20:31 Uhr

anlage

Wenn Sie gefragt würden, ob Ihr 30 Kilometer entferntes Wochenend- oder Bootshaus in Mecklenburg-Vorpommern sich am Freitagabend von zuhause aus über Handy abfragen lässt, wie hoch die Innentemperatur dort genau ist, dann antworten Sie vielleicht: Das wird es bestimmt einmal geben. Und  Sie haben Recht. Denn diese Möglichkeit, die Temperatur auch nach belieben zu verändern, befindet sich in der Entwicklung und steht kurz vor ihrem Abschluss.
Noch sind Sie auf eine Fernbedienung aus der Hand  angewiesen. Wer Ihre kleine Oase der Ruhe wohl beheizen sollte? Wärmepumpen natürlich.


Wärmepumpen kennt heute jeder, der sich Gedanken um seine Heiz- oder Kühlkosten bzw. um saubere Luft macht. Wärmepumpen arbeiten bekanntlich nach dem umgekehrten Kühlschrankprinzip. Sie entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft Wärme, mit der Garagen, Gewerberäume, Ferienwohnungen, Wochenendhäuschen oder Einfamilienhäuser beheizt werden können.
Wir wollen uns auf das Prinzip konzentrieren: Wärme aus der Luft zu gewinnen. Und die kann bis zu -20 Grad kalt sein. Theoretisch könnte man einen Iglu auf Grönland auf diese Weise heizen. Aber dort ist es meistens noch kälter. Die Weltfirma Panasonic hat für die Wärmegewinnung aus kalter Luft für den europäischen Raum so genannte Luft-Wärme-Pumpen mit Inverterreglung hergestellt. In Skandinavien wurden diese Heizgeräte auf Herz und Nieren geprüft und so überarbeitet, dass sie zwischen Nordkap und Kopenhagen allen Anforderungen standhalten. In ganz Nordeuropa gibt es heute mehr Luft-Wärme-Pumpen als Elche in freier Wildbahn.
Vor allem kann man mit den Luft-Wärme-Pumpen der Nordic Series von Panasonic in verschiedenen Größen Zimmer, Wohnungen, Häuschen und Häuser heizen. Wo sie auch stehen. Natürlich benötigt man für das Betreiben von Wärmepumpen auch Strom. Aber die Ausnutzung der Außenluft und die erzielte Wärme stehen in dem günstigen Verhältnis von beispielsweise 1:5,22, das heißt: Für die Erzielung von 5,22 Kilowattstunden Wärme benötigt man nur eine Kilowattstunde Strom. Das ist beispielhaft oder wie man gerne sagt super. Daher der Invertername Nordic . Aber wie wird die optimale Temperatur verteilt?
Das geschieht durch ein hochwirksames Umluftsystem, das durch spezielle Lenklamellen die Wärme bis in jeden Winkel des Wohnraumes, des Kellers oder der Garage steuert.
Wohlige Wärme – hoher Ausnutzungsgrad, das ist eine ganze Menge.
Doch das ist noch längst nicht alles: Die Panasonic-Inverter sind in allen vier Jahreszeiten einsetzbar. Ist es im Sommer zu heiß, wird der Schalter umgelegt, und das Gerät kühlt. Im Herbst lässt es sich in einen Luftentfeuchter verwandeln, wenn es darauf ankommt, die Luftfeuchtigkeit zu senken. Und geht es schließlich um gesunde Raumluft, ist auch dafür eine Funktion vorgesehen. Die gleiche Panasonic-Technik wandelt sich zum leistungsstarken Luftreinigungsgerät und beseitigt 99 Prozent aller Viren, Bakterien oder Allergiestoffe, die sich im Raum befinden.
Alles wird über Tastendruck geregelt, je nach Wetterbericht. Der Flüsterbetrieb ist geräuscharm, der Schallpegel kaum wahrnehmbar. Der Preis inklusive der Standardinstallation einer Anlage liegt zwischen 2500,- und 3500,- Euro. Geld sparen trifft hier auf Umwelt schonen. Das ist  überlegenswert.
HEIZMEYER spricht von ca. 10 – 15 Jahren Lebensdauer und zwei Jahren Garantie. Wärmen, kühlen, entfeuchten und Luftreinigung mit einem Gerät – wer kann das schon. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Auch die Luft-Wärme-Pumpe hat Nachteile. Der Fachhandel weiß wenig über sie, weil sie ihm  wenig Verdienst bringt. Und der Schornsteinfeger mag sie überhaupt nicht.
Infotelefon: 03968-211230 Mail: info@heizmeyer.de www.heizmeyer.de

Beispiel: Nachtspeicherheizung
Bei Verwendung unserer Wärmepumpe können Sie den Verbrauch um das dreifache senken.
Bei Öl- und Gasheizungen schaffen unsere Kunden eine Ersparnis bis zu 50% der Energiekosten.

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