“Ossi” – eine Benachteiligung?
Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage einer Buchhalterin, die ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk “-” und “Ossi” zurückerhalten hatte und sich deswegen diskriminiert fühlte, ab (ArbG Stuttgart, Urt. v. 15.04.2010 – 17 Ca 8907/09 -). Es vertrat die Auffassung, dass keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichhandlungsgesetzes (AGG) vorliege.
Das AGG bezweckt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Arbeitsgericht musste sich mit der Frage befassen, ob der Begriff “Ossi” eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft beinhaltet. Der Begriff Ethnie ist weder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz noch in der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie zweifelsfrei definiert.
Herkömmlich versteht man unter einer Ethnie einen Volksstamm, allerdings wird der Begriff je nach wissenschaftlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert. Häufig orientiert man sich an gemeinsamer Geschichte, Sprache, Religion, Tradition oder Abstammung.
Einen eigenen Volksstamm Ostdeutscher vermochte das Arbeitsgericht nicht zu erkennen. Ob sich das schwäbische Unternehmen hierüber endgültig freuen kann, bleibt abzuwarten, da die unterlegene Bewerberin Rechtsmittel erwägen soll.
Weitergehende Informationen zum Arbeitsrecht: www.arbeit.undrecht.info
RA Feser am Montag, den 19. April 2010
Category: Rechtsanwälte | Tags: Arbeitsrecht Ossi 2 comments »



April 21st, 2010 at 12:08
Es ist doch ein Scherz, Menschen als Ossi+Wessi zu bezeichnen. Man könnte doch genauso Süssi zu den Süddeutschen und Nossi zu den Norddeutschen sagen. Keiner würde sich wahrscheinlich daran stoßen. Aber mit der Bezeichnung Ossi wird leider indirekt eine qualitative Bewertung vorgenommen und das kann verdeckte Nachteile durchaus nach sich ziehen, obwohl völlig unberechtigt, was die Pisa-Studien gezeigt haben. Das mehrgliedrige Schulsystem, was Humboldt seinerzeit eigeführt hat war und ist in Ordnung.
April 26th, 2010 at 21:26
Mit der Bezeichnung “Ossi” wird m.E. eher einer direkte Abwertung vorgenommen. Politisch wird es jeden Tag erneut bewiesen. Noch nicht einmal die Gewerkschaften machen davor halt. In den Bundesländern des Beitrittsgebietes zur BRD gibt es niedrigere Löhne und Renten, werden Qualifizierungen niedriger bewertet und die Arbeitslosigkeit liegt wesentlich höher.
Im vorliegenden Streitfall ist noch nicht einmal ausgesagt, ob die Bewerberin/ Klägerin seit Jahren im Stuttgarter Raum wohnt oder sich aus den neuen Bundesländern beworben hat. Auf jeden Fall ist es nicht gleichzusetzen mit “Süssi” oder “Nossi”.
Ich sehe es dann doch lieber gleich positiv:
(-) ist eben ein Anstrich und weiter nichts und (Ossi) sehe ich als Wertung positiv – Menschen mit Lebens- und Berufserfahrung, fachlich fundamentierte Ausbildung, arbeitsam und Leistungsbereitschaft. Stand denn hinter dem angenommenen Bewerber “Wessi” oder auch “Ossi”? Hat man die Stelle nicht besetzt weil “Ossi” der einzige Bewerber war?