Archive for Mai 2010


Kontrollierte Wohnraumlüftung mit 90 % Wärmerückgewinnung

geschrieben von kroeger am Dienstag, den 25. Mai 2010 um 11:29am
kroeger

Niedrigenergiehäuser sind heutzutage mit allen wirtschaftlich vertretbaren Mitteln wärmegedämmt. Gleichzeitig wird für eine hohe Gebäudedichtheit gesorgt. Da im Gebäude durch verschiedene Aktivitäten Wasserdampf entsteht und Frischluft benötigt wird, ist eine Be- und Entlüftung unumgänglich.

In einem Niedrigenergiehaus macht der Lüftungswärmebedarf 2/3 des Gesamtwärmebedarfs aus. Hier besteht also ein Einsparpotential von etwa 50 % durch kontrollierte Wohnraumlüftung mit 99 % Wärmerückgewinnung.
Schema

Das Lüftungssystem besteht aus Luftkanälen, über die das Haus mit Frischluft versorgt wird. In Küche, Bad und WC wird verbrauchte Luft abgesaugt – Gerüche und Feuchtigkeit verschwinden.
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Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge kann teurer werden

geschrieben von schwenke am Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 7:06pm
schwenke

Betriebliche Kraftfahrzeuge werden vom Unternehmer meist auch privat genutzt. Der private Nutzungsanteil muss versteuert werden. Sofern das Fahrzeug zu mehr als 50 % unternehmerisch genutzt wird, kann der Unternehmer wählen, wie er diesen Privatanteil ermittelt. Er kann ein Fahrtenbuch führen und jede betriebliche und private Fahrt genau aufzeichnen. Oder er versteuert den Privatanteil pauschal nach der sog. 1 %-Regelung. Das bedeutet: der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs ist für jeden Monat pauschal in Höhe von 1 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges zu versteuern. So muss bei einem Listenpreis von 30.000 EUR jährlich ein privater Nutzungsanteil von 3.600 EUR versteuert werden. Falls auch die Ehefrau ein betriebliches Fahrzeug privat nutzt, muss der Privatanteil für zwei Fahrzeuge versteuert werden.Finanzverwaltung ließ bisher Billigkeitsregelung zu.

Fraglich war bis jetzt allerdings, ob die Regelung auf jedes zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeug anzuwenden ist, wenn nur der Unternehmer selbst die Fahrzeuge auch für private Zwecke nutzt. Die Finanzverwaltung hatte es in diesen Fällen bisher zugelassen, dass die 1 %-Regelung nur einmal angewendet wird und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis. Allerdings musste der Unternehmer glaubhaft machen, dass die betrieblichen Fahrzeuge nicht von anderen Familienangehörigen privat genutzt werden. Ab 2010 gilt 1 %-Regelung für jedes auch privat genutzte FahrzeugDoch diese Billigkeitsregelung ist ab 2010 nicht mehr anwendbar. Und auch die Richter vom Bundesfinanzhof sehen das so. Die 1 %-Regelung ist daher zukünftig auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden, auch dann, wenn nur der Unternehmer selbst verschiedene betriebliche Fahrzeuge für seine Privatfahrten nutzt. Das kann im Einzelfall zu deutlichen Steuermehrbelastungen führen.

Empfehlung: Unternehmer, die mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat nutzen, sollten überdenken, ob es sich für sie lohnt, künftig Fahrtenbücher führen. Wollen Sie erfahren, ob auch für Sie Fahrtenbücher steuerliche Zusatzbelastungen vermeiden können, dann sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.

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Lohninfobrief über ermäßigte Besteuerung der Übernachtungen

geschrieben von Mahlstedt am Montag, den 17. Mai 2010 um 10:40am
Mahlstedt

Der gesenkte Umsatzsteuersatz für Übernachtungsleistungen hat neben politischen Diskussionen auch für

lohnsteuerliche Probleme bei der Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber gesorgt. Jedoch wurden die

lohnsteuerliche Probleme nun wie folgt durch das BMF Schreiben geglättet.

Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen wurde zum 01. Januar 2010 auf 7 % Mehrwertsteuer gesenkt, aber die

Nebenleistungen, welche nicht unmittelbar mit der Beherbergung in Verbindung stehen sind von der Steuerermäßigung

nicht erfasst.

Weswegen Leistungen wie zum Beispiel Frühstück weiterhin mit 19 % Mehrwertsteuer besteuert und auf der

Hotelrechnung gesondert ausgewiesen werden müssen.

Vor dem 01. Januar 2010 konnte man, da die Hotelrechnungsposten nicht gesondert ausgewiesen wurden, für das

Frühstück pauschal 4,80 € abziehen. Leider müssen durch die neuste Änderung vom 01.01.2010 die Kosten für das

Frühstück gesondert ausgewiesen und voll abgezogen werden. Die Frühstückskosten sind meist höher als 4,80 €, somit

verringert sich die steuerfreie Erstattung von Arbeitgebern.

Auf der nächsten Seite finden Sie ein Rechenbeispiel, welches den Sachverhalt noch mal verdeutlicht.

Beispiel: Kalenderjahr 2009

Ein Arbeitnehmer übernachtet im Dezember 2009 aufgrund einer Auswärtstätigkeit im Hotel. Die Abwesenheitsdauer

betrug täglich mehr als 14 Stunden. Die Hotelrechnung wies für Übernachtung und Verpflegung (Frühstück) einen

Gesamtbetrag von 110 € aus.

Ergebnis:

Der Arbeitgeber konnte 105,20 € (110,00 € Gesamtkosten für das Hotel – 4,80 € Frühstückspauschale)

und die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 24 € ( 2 x 12 € für jeweils 14 Stunden Abwesenheit)

steuerfrei erstatten. Somit ergab sich ein steuerfreier Erstattungsbetrag in Höhe von insgesamt 129,20 €.

Beispiel: Kalenderjahr 2010

Ein Arbeitnehmer übernachtet im Januar 2010 aufgrund einer Auswärtstätigkeit in einem Hotel. Die Abwesenheitsdauer

betrug täglich mehr als 14 Stunden. Die Hotelrechnung wies gesondert für Übernachtung 94,00 € und für das Frühstück

16,00 € aus.

Ergebnis:

Der Arbeitgeber kann neben den Übernachtungskosten von 94 € nur noch die Pauschalen für den

Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 24 € ( 2 x 12 € für jeweils 14 Stunden Abwesenheit) steuerfrei erstatten.

Somit ergibt sich nur noch ein steuerfreier Erstattungsbetrag in Höhe von insgesamt 118,00 € (94,00 € für die

Übernachtungskosten + 24 € für den Verpflegungsmehraufwand).

Wie Sie anhand dieses Beispiels erkennen können, hat sich trotz desselben Sachverhalts die steuerfreie Erstattung von

dem Arbeitgeber um 11,20 € ( 2009: 129,20 € – 2010: 118,00 €) verringert.

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