Selbstanzeige
„Jeder vernünftige Mensch weiß, dass Steuerhinterziehung geahndet werden muss.“
Mit diesem Satz rechtfertigt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Ankauf des neuen schweizerischen Exportschlagers, den Daten-CD´s. Ziel dieser Ankäufe ist es, Steuersündern auf die Spur zu kommen, hinterzogene Steuern zu vereinnahmen und die Täter zu bestrafen.
Reuige Steuerzahler können jedoch auf Straffreiheit hoffen. Das Mittel dazu heißt § 371 der Abgabenordnung, die sog. Selbstanzeige.
Häufig werden dabei jedoch gewisse Punkte übersehen, die dann doch zur Strafverfolgung führen können.
Zwingend für eine erfolgreiche Selbstanzeige ist, dass der Täter die unrichtigen und unvollständigen Angaben schnellstmöglich korrigiert. Dies hat bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfolgen. Dabei kann sich der Täter auch durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Dazu muss diesem eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.
Die verkürzten Steuerbeträge, also die erlangten Steuervorteile, hat der Täter innerhalb einer ihm bestimmten Frist zu entrichten, da ansonsten Straffreiheit nicht eintritt.
Da sich die hinterzogene Steuer durch noch zu beschaffende Unterlagen nicht immer sofort exakt ermitteln lässt, hat der Täter die Möglichkeit, die Einnahmen, also z.B. die Kapitalerträge zu schätzen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Schätzung möglichst großzügig ist, da bei einer zu niedrigen Schätzung unter Umständen Straffreiheit nicht eintritt.
Eine Selbstanzeige sollte grundsätzlich möglichst schnell erfolgen, denn eine Straffreiheit tritt auch dann nicht ein, wenn entweder ein Prüfer zu einer Prüfung erscheint, oder die Einleitung des Straf- und Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oder die Tat bereits entdeckt war und der Täter dies wusste bzw. damit rechnen musste.
Steuerlich wirkt die Selbstanzeige derart, dass hinterzogene Steuern der letzten zehn Jahre durch die Finanzverwaltung gefordert werden können. Strafrechtlich können Täter im besten Fall die Angelegenheit straffrei beenden.
Da viele formelle Fehler auftreten können, sollten sich die Täter professionelle Hilfe bei einem Steuerberater holen.
Gruß aus Wülfrath
C. Buschmann
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Diplom-Ökonom Christian Buschmann
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