Category: Rechtsanwälte


“Ossi” – eine Benachteiligung?

geschrieben von RA Feser am Montag, den 19. April 2010 um 12:32pm
RA Feser

richterhammerundadlerDas Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage einer Buchhalterin, die ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk “-” und “Ossi” zurückerhalten hatte und sich deswegen diskriminiert fühlte, ab (ArbG Stuttgart, Urt. v. 15.04.2010 – 17 Ca 8907/09 -). Es vertrat die Auffassung, dass keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichhandlungsgesetzes (AGG) vorliege.

Das AGG bezweckt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Arbeitsgericht musste sich mit der Frage befassen, ob der Begriff “Ossi” eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft beinhaltet. Der Begriff Ethnie ist weder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz noch in der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie zweifelsfrei definiert.

Herkömmlich versteht man unter einer Ethnie einen Volksstamm, allerdings wird der Begriff je nach wissenschaftlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert. Häufig orientiert man sich an gemeinsamer Geschichte, Sprache, Religion, Tradition oder Abstammung.

Einen eigenen Volksstamm Ostdeutscher vermochte das Arbeitsgericht nicht zu erkennen. Ob sich das schwäbische Unternehmen hierüber endgültig freuen kann, bleibt abzuwarten, da die unterlegene Bewerberin Rechtsmittel erwägen soll.

Weitergehende Informationen zum Arbeitsrecht: www.arbeit.undrecht.info

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Google gewinnt Rechtstreit um Keywords

geschrieben von Christoph Kayser am Freitag, den 26. März 2010 um 5:13pm
Christoph Kayser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei verbunden Fällen von Louis Vuitton ein wichtiges Urteil gefällt. Die Verwendung von Keywords bei Google AdWords kann zwar eine Markenverletzung darstellen, wenn diese identisch oder ähnlich einer Marke sind und zur Bewerbung identischer oder ähnlicher Waren/Dienstleistungen verwendet werden. Die Markenverletzung begeht aber nicht Google sondern derjenige, der sich dieser Keywords ohne Einwilligung des Markeninhabers bedient, um auf bestimmte Seiten aufmerksam zu machen. (Urteil v. 23.03.2010, Az.: C-236/08 bis C-238/08).

Bei der Internetrecherche über Google werden Internetseiten bei den sog. natürlichen Suchergebnissen nach ihrer Relevanz absteigend angezeigt. Daneben sind am rechten Bildschirmrand oder oberhalb der natürlichen Suchergebnisse Anzeigen eingeblendet, die bei Eingabe entsprechender Keywords erscheinen. Die Schaltung dieser AdWords mit gewerblichen Links ist kostenpflichtig. Je nachdem, welche Schlüsselwörter gebucht sind, kann man so einen Werbelink zu seiner Internetseite schalten. Werden nun Adwords gebucht, die über eine Marke geschützt sind, sollte in dem Rechtsstreit geklärt werden, wer vom Markeninhaber rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann: Google oder der Werbekunde?

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Rückzahlungsansprüche gegenüber der privaten Versicherung

geschrieben von RA Feser am Montag, den 1. März 2010 um 10:02am
RA Feser

Wer mit seiner privaten Versicherung vereinbart hat, die Prämie gegen Zuschlag monatlich, kalendervierteljährlich oder halbjährlich zu bezahlen, kann unter Umständen, Geld von seiner Versicherung zurück zu bekommen. Denn die privaten Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den „echten“ Preis als effektiven Jahreszins angeben. Dies unterblieb in der Versicherungspraxis nahezu gänzlich..

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 – 2 O 764/04 -, welche durch ein. „Anerkenntnisurteil“ des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2009 – I ZR 22/07 -

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50319&pos=0&anz=1

rechtskräftig wurde. Nachdem in dieser Sache am 14. Mai 2009 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29. Juli 2009 bestimmt worden war, hat das beklagte Versicherungsunternehmen den Antrag des klagenden Verbraucherverbandes anerkannt. Demgemäß wurde am 29. Juli 2009 ein Anerkenntnisurteil verkündet. Ein Anerkenntnisurteil enthält üblicherweise keine Entscheidungsgründe. Durch das Anerkenntnisurteil wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. Januar 2008 – 3 U 35/06 – aufgehoben; die Berufung des beklagten Versicherungsunternehmens gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 – 2 O 764/04 – wurde zurückgewiesen.

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Intransparente Klauseln – Rückkaufswert/Stornoabzug

geschrieben von RA Feser am Samstag, den 28. November 2009 um 3:18pm
RA Feser

von Rechtsanwalt Frank Feser

Millionen Versicherungsnehmer privater Lebens- und Rentenversicherungen profitieren nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale von ihren erfolgreichen Klagen gegen Versicherungsbedingungen.

Demnach können sie mit Erstattungen von rund 12 Milliarden Euro rechnen. Am Freitag erklärte das Hamburger Landgericht bestimmte Vorgaben in Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen für unwirksam, welche sich auf Rückkaufswerte beziehen.

Die beanstandeten Klauseln führten dem Versicherungesnehmer weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, teilte das Landgericht mit (LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 – 324 O 1116/07 -,  LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 – 1136/07 -, LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 – 1153/07 -). Die hanseatischen Richter hielten bestimmte Vertragsklauseln oder Tabellen der Lebensversicherungsnehmer für unwirksam, weil sie nicht ausreichend deutlich zwischen dem sogenannten Rückkaufswert und dem Stornoabzug differenzierten.
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Die einstweilige Verfügung ist der übliche Verfahrensfortgang nach einer Abmahnung

geschrieben von admin am Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 1:52pm
admin

Die einstweilige Verfügung ist der übliche Verfahrensfortgang nach einer Abmahnung. Da das Verfahren einige Besonderheiten aufweist, hier die entsprechenden Erklärungen:

In den meisten wettbewerbs- namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen geht es primär um die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Im ersten Schritt werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung außergerichtlich eingefordert. Werden die erhobenen Forderungen (strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärungen) nicht freiwillig oder nur unzureichend vom Abgemahnten abgegeben, stellt sich die Frage, wie ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich möglich ist die Einreichung einer Unterlassungsklage. Ein Urteil ist bei normalem Verfahrensgang allerdings frühestens in ein paar Monaten, nicht selten erst nach Jahren zu erwarten. Ein Urteil käme daher oft zu spät, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren. 
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