Selbstanzeige

31. August 2010 - 10:16 Uhr

„Jeder vernünftige Mensch weiß, dass Steuerhinterziehung geahndet werden muss.“

Mit diesem Satz rechtfertigt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Ankauf des neuen schweizerischen Exportschlagers, den Daten-CD´s. Ziel dieser Ankäufe ist es, Steuersündern auf die Spur zu kommen, hinterzogene Steuern zu vereinnahmen und die Täter zu bestrafen.

Reuige Steuerzahler können jedoch auf Straffreiheit hoffen. Das Mittel dazu heißt § 371 der Abgabenordnung, die sog. Selbstanzeige.

Häufig werden dabei jedoch gewisse Punkte übersehen, die dann doch zur Strafverfolgung führen können.

Zwingend für eine erfolgreiche Selbstanzeige ist, dass der Täter die unrichtigen und unvollständigen Angaben schnellstmöglich korrigiert. Dies hat bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfolgen. Dabei kann sich der Täter auch durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Dazu muss diesem eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

Die verkürzten Steuerbeträge, also die erlangten Steuervorteile, hat der Täter innerhalb einer ihm bestimmten Frist zu entrichten, da ansonsten Straffreiheit nicht eintritt.

Da sich die hinterzogene Steuer durch noch zu beschaffende Unterlagen nicht immer sofort exakt ermitteln lässt, hat der Täter die Möglichkeit, die Einnahmen, also z.B. die Kapitalerträge zu schätzen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Schätzung möglichst großzügig ist, da bei einer zu niedrigen Schätzung unter Umständen Straffreiheit nicht eintritt.

Eine Selbstanzeige sollte grundsätzlich möglichst schnell erfolgen, denn eine Straffreiheit tritt auch dann nicht ein, wenn entweder ein Prüfer zu einer Prüfung erscheint, oder die Einleitung des Straf- und Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oder die Tat bereits entdeckt war und der Täter dies wusste bzw. damit rechnen musste.

Steuerlich wirkt die Selbstanzeige derart, dass hinterzogene Steuern der letzten zehn Jahre durch die Finanzverwaltung gefordert werden können. Strafrechtlich können Täter im besten Fall die Angelegenheit straffrei beenden.

Da viele formelle Fehler auftreten können, sollten sich die Täter professionelle Hilfe bei einem Steuerberater holen.

Gruß aus Wülfrath

C. Buschmann

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Diplom-Ökonom Christian Buschmann

Alpha Concept Steuerberatungsgesellschaft mbH
christian.buschmann@alphaconceptgmbh.de
‘ (Phone): +49 2058 9251-0
7 (Fax): +49 2058 6213

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1 Kommentar » | Gastbeiträge, Steuerberater

Existenzgründerberater – Auswahlkriterien für Berater

16. Juli 2010 - 15:45 Uhr

Gastbeitrag:

Die Kriterien für die Auswahl eines Existenzgründungsberaters sind vielfältig und richten sich stark nach den individuellen Gegebenheiten des Existengründers. Wir zeigen Ihnen nachfolgend welche Auswahlkriterien für Existenzgründungsberater in der Praxis, nach unseren Erfahrungen eine wichtige Rolle spielen.

Auswahlkriterien für Existenzgründerberater:

Akkreditierung:

Der passende Existenzgründungsberater hat eine aktuelle Akkreditierung – bei der Beraterbörse der Kfw Mittelstandsbank, der LGH (Nordrheinwestfalen), der NBank (Niedersachsen) – bei Nutzung eines Zuschusses durch staatliche Förderprogramme wie z.B. dem Gründercoaching Deutschland oder dem Beratungsprogramm der Wirtschaft – BPW in Nordrheinwestfalen.

Beraterstandort:

Für Existenzgründungsberatungen die staatliche Fördermittel nutzen ist die Standortnähe zumeist Pflicht – die Spesenkosten sind dadurch ebenfalls niedriger.

Beratungsvereinbarung:

Der Existenzgründungsberater vereinbart schriftlich mit Ihnen die Ziele, Dauer, Meilensteine, Kosten und Themenschwerpunkte der Beratung.

Branchenkenntnisse:

Der Existenzgründungsberater mit Branchenkenntnissen sieht oftmals auf den ersten Blick – Lücken oder mögliche Fehlannahmen im Businessplan. Branchenkenntnisse sind nicht bei jedem Konzept notwendig.

Kostenloses Beratererstgespräch:

Der Existenzgründungsberater führt mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch durch, damit Sie die Gelegenheit haben den Existenzgründungsberater kennen zu lernen und Ihren Businessplan im Rahmenansatz vorzustellen.

Beraterkostensatz:

Existenzgründungsberater haben aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung, Erfahrung und Ihrer Kompetenzen eine gewissen Preis, der schon manch einen Existenzgründer schockiert hat. Gerade die vielfältigen Erfahrungen mit verschiedenen Existenzgründern machen die Existenzgründungsberater jedoch zu erfolgreichen Förderern der eigenen Existenzgründung. Berater kosten in der Regel (ohne Berücksichtigung der staatlichen Fördermittel) zwischen 60 und 120 € je Stunde. Alles was sich darüber oder darunter abspielt, kann nur mit absoluten Spezialkenntnissen oder aber mit der Notwendigkeit von Aufträgen erklärt werden.

Hinweis Gründungsberater:

Achten Sie auf das Gesamtpaket. Nur auf die Kosten oder die Nähe zum Berater zu sehen, kann bei fehlender Branchenkenntniss oder Akkreditierung zum Eigentor führen.

Deshalb: Eigene Kriterien aufstellen – Berater vergleichen – Berater auswählen

Author und Copyright Klaus Schaumberger | Think Leadership Consulting | Neerstedter Strasse 10 | 26197 Großenkneten | www.think-leadership.de | info@think-leadership.de | Gründungsberater

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Klaus Schaumberger
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Passivbauweise auch bei Gewerbebauten

10. Juni 2010 - 09:29 Uhr

Heizkosten abschreiben!

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Passivhäuser – Gebäude (fast) ohne Heizkosten

Bei Wohnhäusern ist es fast nichts neues mehr: Immer mehr davon entstehen als Passivhäuser. Als Gebäude somit, in denen ein komfortables Innenklima ohne aktives Heizungs- und Klimatisierungssystem erreicht werden kann – das Haus “heizt” und kühlt sich rein passiv, sozusagen von selbst.

Voraussetzung ist ein Jahresheizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m²a). Der wird nicht etwa auf Kosten hoher zusätzlicher Verbräuche an anderen Energieträgern (z.B. Strom) erreicht. Vielmehr darf der gesamte spezifische Primärenergiebedarf pro m² Wohnfläche in einem europäischen Passivhaus 120 kWh/(m²a) (für Raumheizung, Warmwasserbereitung und Stromverbrauch) nicht überschreiten. Dies bildet die Grundlage, den verbleibenden Energiebedarf komplett durch erneuerbare Energien decken zu können. Damit wird in einem Passivhaus weniger Energie verbraucht, als in durchschnittlichen europäischen Neubauten allein an Strom und für die Warmwasserbereitung benötigt wird. Der gesamte Endenergieverbrauch eines Passivhauses ist daher um mindestens Faktor 4 geringer.

Dieser Effekt resultiert aus dem Zusammenspiel wirksamer Wärmedämmung und der Sonneneinstrahlung. So wird hoher Komfort bei niedrigen Energiekosten geschaffen. Das Gebäude wird wohnlich, wirtschaftlich nutzbar und im Bau auch finanzierbar. Eine sehr gut gedämmte Wand und stark dämmende Fenster kommen zum Einsatz. Zudem werden interne und externe Energien genutzt. Das Gebäude ist kompakt und nutzt die Erdwärme über Wärmetauscher mit einem Miniheizsystem. Eine eingebaute Lüftungsanlage sorgt für die gleichmäßige Wärmeverteilung.

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Jilk-Meiser
geschrieben von Jilk-Meiser
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Kontrollierte Wohnraumlüftung mit 90 % Wärmerückgewinnung

25. Mai 2010 - 11:29 Uhr

Niedrigenergiehäuser sind heutzutage mit allen wirtschaftlich vertretbaren Mitteln wärmegedämmt. Gleichzeitig wird für eine hohe Gebäudedichtheit gesorgt. Da im Gebäude durch verschiedene Aktivitäten Wasserdampf entsteht und Frischluft benötigt wird, ist eine Be- und Entlüftung unumgänglich.

In einem Niedrigenergiehaus macht der Lüftungswärmebedarf 2/3 des Gesamtwärmebedarfs aus. Hier besteht also ein Einsparpotential von etwa 50 % durch kontrollierte Wohnraumlüftung mit 99 % Wärmerückgewinnung.
Schema

Das Lüftungssystem besteht aus Luftkanälen, über die das Haus mit Frischluft versorgt wird. In Küche, Bad und WC wird verbrauchte Luft abgesaugt – Gerüche und Feuchtigkeit verschwinden.
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kroeger
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Author's biography: Dr. Detlev Kröger Wasser- und Energiesparsysteme Herrenstr. 49 48167 Münster Telefon: 0 25 06 - 30 22 64 Telefax: 0 25 06 - 30 24 95 E-Mail: dkroeger@muenster.de Internet: www.innovative-haustechnik.de

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Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge kann teurer werden

19. Mai 2010 - 19:06 Uhr

Betriebliche Kraftfahrzeuge werden vom Unternehmer meist auch privat genutzt. Der private Nutzungsanteil muss versteuert werden. Sofern das Fahrzeug zu mehr als 50 % unternehmerisch genutzt wird, kann der Unternehmer wählen, wie er diesen Privatanteil ermittelt. Er kann ein Fahrtenbuch führen und jede betriebliche und private Fahrt genau aufzeichnen. Oder er versteuert den Privatanteil pauschal nach der sog. 1 %-Regelung. Das bedeutet: der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs ist für jeden Monat pauschal in Höhe von 1 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges zu versteuern. So muss bei einem Listenpreis von 30.000 EUR jährlich ein privater Nutzungsanteil von 3.600 EUR versteuert werden. Falls auch die Ehefrau ein betriebliches Fahrzeug privat nutzt, muss der Privatanteil für zwei Fahrzeuge versteuert werden.Finanzverwaltung ließ bisher Billigkeitsregelung zu.

Fraglich war bis jetzt allerdings, ob die Regelung auf jedes zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeug anzuwenden ist, wenn nur der Unternehmer selbst die Fahrzeuge auch für private Zwecke nutzt. Die Finanzverwaltung hatte es in diesen Fällen bisher zugelassen, dass die 1 %-Regelung nur einmal angewendet wird und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis. Allerdings musste der Unternehmer glaubhaft machen, dass die betrieblichen Fahrzeuge nicht von anderen Familienangehörigen privat genutzt werden. Ab 2010 gilt 1 %-Regelung für jedes auch privat genutzte FahrzeugDoch diese Billigkeitsregelung ist ab 2010 nicht mehr anwendbar. Und auch die Richter vom Bundesfinanzhof sehen das so. Die 1 %-Regelung ist daher zukünftig auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden, auch dann, wenn nur der Unternehmer selbst verschiedene betriebliche Fahrzeuge für seine Privatfahrten nutzt. Das kann im Einzelfall zu deutlichen Steuermehrbelastungen führen.

Empfehlung: Unternehmer, die mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat nutzen, sollten überdenken, ob es sich für sie lohnt, künftig Fahrtenbücher führen. Wollen Sie erfahren, ob auch für Sie Fahrtenbücher steuerliche Zusatzbelastungen vermeiden können, dann sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.

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schwenke
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